
... private Grundstücksbesitzer
Zustandsprüfung – Sicherheit für Ihr Grundstück
Bei der Zustandsprüfung wird die Funktionssicherheit Ihrer privaten Grundstücksentwässerungsanlagen überprüft. Eine bestandene Zustandsprüfung bescheinigt Ihnen eben diese Funktionssicherheit; eine nicht bestandene Zustandsprüfung zeigt Ihnen Mängel Ihrer Anlage, die Schwere dieser Mängel und die damit verbundenen Folgen für Ihre Immobilie.
Diese Funktionssicherheit ist ein wichtiger Baustein für Sicherheit und Werterhalt Ihrer Immobilie.
Der Ablauf der Zustandsprüfung ist in Lünen klar und übersichtlich geregelt:Was genau muss ich als Grundstückseigentümer tun?
Wer eine Zustandsprüfung durchführen lässt,
- erkennt Schäden früh und tauscht kleinere Investitionen gegen große, die bei Komplettausfall einer Grundstücksentwässerungsanlage zwangsläufig anfallen.
- gewährleistet die Betriebssicherheit seiner Grundstücksentwässerungsanlagen und schützt sein Heim so unter anderem vor Überflutung, Mauerfeuchte oder Rattenbefall.
- weiß, welche Teile wann saniert werden müssen, und hat zu erwartende Kosten im Blick.
- erhält den Wert seiner Grundstücksentwässerungsanlagen. Das ist auch ein relevanter Aspekt beim Verkauf einer Immobilie.
- behält gegenüber Versicherungen im Schadensfall seine Ansprüche bei. Denn Staatsanwaltschaften und Versicherungen werden sich bei Schadensfällen daran orientieren, ob eine Anlage den Regeln der Technik entsprechend betrieben wurde. Empfohlene Prüfungen nicht durchführen zu lassen, kann Ihnen als Selbstverschulden ausgelegt werden und Ihren Versicherungsschutz verfallen lassen.
Neu seit Oktober 2013: Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit
Grundstückseigentümer sind für die Wartung ihrer privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ausnahmslos verantwortlich (§§ 60 Abs. 1 und 2, 61 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz WHG). Wie genau die Erfüllung dieser Verantwortlichkeit durch die Kommune überprüft wird, ist durch die Gesetzesänderungen zur Grundstücksentwässerung mit Beschluss vom Oktober 2013 neu geregelt worden.
Für Lünen gelten die Gesetze außerhalb von Wasserschutzgebieten. Diese empfehlen, dass Grundstücksbesitzer „im Bestand“ (also mit einem bestehenden Kanalanschluss, aber bislang ohne Dichtheitsprüfung) Ihre Anlagen im Sinne der Eigenverantwortlichkeit für Ihre Immobilie prüfen lassen sollten. Eine Fristsetzung, bis zu der diese Prüfung verbindlich erfolgt sein muss, gilt aber nur dann, wenn die Gemeinde (in Ihrem Fall also die Gemeinde Lünen) eine solche Frist festsetzt.
Setzt die Gemeinde eine solche Frist nicht, gilt das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Das bedeutet: Grundstückseigentümer „im Bestand“ müssen selbst entscheiden, ob sie ihre Anlagen prüfen lassen oder lieber abwarten, bis die Schäden so gravierend werden, dass sie nicht mehr zu ignorieren sind.
Wir in Lünen haben uns entschieden, Grundstücksbesitzern im Bestand keine festen Fristen zu setzen. Im Sinne unserer Verbraucherschutzphilosophie setzen wir auf Aufklärung statt Druck:
- Wir klären auf und sagen Ihnen, warum eine Zustandsprüfung für Sie und Ihre Immobilie wichtig ist und welche Nachteile auf Sie zukommen, wenn Sie die Prüfung nicht durchführen lassen.
- Mit der Vorprüfung nehmen wir Ihnen einen Teil Ihrer Verantwortung und Ihrer Kosten ab. Und im Idealfall (wenn bei der Vorprüfung keine Schäden gefunden werden) halten Sie danach sogar bereits Ihr Zustandsprüfungszertifikat in Händen. Wenn nicht, wissen Sie, dass Sie handeln sollten. Sie erhalten nach der Vorprüfung in jedem Fall einen Zustandsbericht sowie Informationen über Ihre Schadensgruppe, die Sanierungsnotwendigkeit, wo nötig die Sanierungsfrist, das empfohlene Sanierungsverfahren, die geschätzten Sanierungskosten, den möglichen Kreis der Anbieter sowie weitere schriftliche Arbeitshilfen. Mit deren Hilfe können Sie sich am Markt orientieren – und für die Planung weiterer Schritte gern die Unterstützung unserer Berater in Anspruch nehmen.
- Wenn Sie handeln, lassen wir Sie bei der Planung und der Umsetzung nicht allein und suchen gemeinsam mit Ihnen stets den effektivsten und kostengünstigsten Weg.
Gut informiert ist halb gewonnen
Wir vom SAL möchten, dass Sie als Grundstückseigentümer wissen, was gut für Ihr Grundstück ist. Und wir wünschen uns, dass Sie inhaltlich gut vorbereitet in die Beauftragung und die Verhandlungen mit Dienstleistern der Abwasserbranche gehen können. Unsere Überzeugung ist: Der beste Schutz vor für das Grundstück ungeeigneten Entwässerungssystemen, überteuerten Lösungen, unseriösen Dienstleistern und Hilflosigkeit im Paragrafendschungel sind mündige Bürger, die zwischen gesetzlichen Anforderungen, Paragrafen und Dienstleisterangeboten nicht hilflos zerrieben werden, sondern selbst ausreichend informiert sind, um zu verstehen, wovon gesprochen wird, die wissen, was sie brauchen und wollen – und die entsprechend handeln und reagieren können.
Wir vom SAL helfen Ihnen dabei!
Betrachten Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage als das, was Sie ist: ein Vermögenswert, der Ihr Eigentum schützt und erhält. Unser geschultes SAL-Zertifizierungsberater-Team hilft Ihnen dabei.
Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin. Als Ihr städtisches Dienstleistungsunternehmen führen wir vom SAL selbst keine Prüfungen oder Sanierungen durch und verfolgen keinerlei finanzielles Eigeninteresse. Unsere Beratung ist kostenlos, steht Ihnen als Lünener Bürgern zu – und hilft Ihnen auf Ihrem Weg zur staatlich geforderten Zustandsprüfung und zu einer sicheren und funktionierenden Entwässerungsanlage Ihres Grundstücks.
Zum Weiterlesen:
- Grundstückszertifizierung
- Zustandsprüfung nach dem Lünener Modell
- Die obligatorische Vorprüfung durch den SAL
- Die Schadensbewertung
- Die Erstprüfung
- Die Wiederholungsprüfung
- Gesetzliche Grundlagen
sowie
Tipps und Wissenswertes rund um Ihre Grundstücksentwässerungsanlage finden Sie in unserem Online-Magazin zur Grundstücksentwässerung.